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PROJEKT STÄDTEPARTNERSCHAFT ZWISCHEN DEN STÄDTEN JAROCIN UND SCHLÜCHTERN
Gemeinsame Vereinbarung der Stadt Jarocin in Polen und der Stadt Schlüchtern
in Deutschland über die
Partnerschaft und die Zusammenarbeit vom
24. Oktober 2003 repräsentiert durch die Unterzeichner.
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§
1. |
Präambel |
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In der Überzeugung, dass durch partnerschaftliche Beziehungen zwischen
den Bürgerinnen und Bürgern unserer Städte die Verständigung
und das friedliche Zusammenleben zwischen unseren Völkern gefördert
werden, und dass wir damit einen Beitrag zur Verwirklichung des vereinigten
Europa leisten, treffen wir folgende gemeinsame Vereinbarungen über
Partnerschaft und Zusammenarbeit.
Mit dieser Partnerschaft wollen wir zugleich auf der Grundlage unseres
gemeinsamen christlichen Erbes an die guten Traditionen freundschaftlichen
Zusammenlebens unserer Völker in ihrer Jahrhunderte alten Geschichte
anknüpfen und nach den leidvollen Kapiteln der jüngeren Vergangenheit
an der weitern Aussöhnung mitwirken.
Die Partnerschaft zwischen unseren beiden Städten soll schließlich
auch dazu beitragen, die zwischen dem Land Hessen und Wielkopolska eingegangene
Partnerschaft mit Leben zu erfüllen. |
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§ 2. |
Grundsätze der Partnerschaft |
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1. |
Unsere Partnerschaft
ruht auf den Grundsätzen der Gleichberechtigung, der Gegenseitigkeit,
der Toleranz, der Ausgewogenheit und der gegenseitigen Achtung und
Wertschätzung. |
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2. |
Die an der inhaltlichen
Ausgestaltung der Partnerschaft Beteiligten und Interessierten entwickeln
ihre Vorhaben in möglichst großer Eigenverantwortung und
gegenseitiger Abstimmung, unter Berücksichtigung dieser Vereinbarung. |
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3. |
An der Partnerschaft
sollen möglichst alle Mitbürgerinnen und Mitbürger
aktiv teilhaben und teilnehmen. Deshalb kommt der Förderung dauerhafter
persönlicher Beziehungen zwischen den Menschen beider Städte
dieselbe Bedeutung zu wie der Entwicklung der Arbeitsbeziehungen zwischen
Institutionen und Gremien. |
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4.. |
Beide Partnerstädte
entscheiden in eigener Verantwortung jeweils für sich, in welcher
Organisationsform (z.B. Partnerschaftsverein) die einschlägigen
administrativen und technischen Aufgaben bearbeitet werden. |
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5. |
Für den
Schriftverkehr gilt, dass alle Texte vom jeweiligen Absender sowohl
in seiner eigenen Sprache wie auch in der Sprache des Empfängers
verfasst werden. Bei Begegnungen stellt der jeweils Einladende die
Übersetzung sicher. |
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§ 3. |
Ziele der Partnerschaft |
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Im Rahmen ihrer Zuständigkeit en und Möglichkeiten werden die
beiden Städte nachhaltig bestrebt sein, in freundschaftlichem Zusammenwirken
und unter Teilhabe und Teilnahme aller Mitbürgerinnen und Mitbürger
persönliche Kontakte und Arbeits-Beziehungen vor allem auf humanitären,
kulturellen, kirchlich-religiösen, wirtschaftlichen, touristischen
und sportlichen Gebieten zu entwickeln und bereits bestehende Beziehungen
auszubauen und zu vertiefen. Dabei kommt der Zusammenführung junger
Menschen in Schule und Ausbildung und der Menschen, die sich ehrenamtlichem
Wirken und der Mitgestaltung des Vereinslebens verpflichtet fühlen,
eine besondere Bedeutung zu.
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§ 4. |
Aktivitätsfelder der partnerschaftlichen Zusammenarbeit |
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1. |
Die Ziele unserer
Städtepartnerschaft sollen schwerpunktmäßig in den
nachfolgenden, beispielhaft aufgeführten Aktivitätsfeldern
angestrebt werden. Die Felder sind wie und offen für neue Ideen
und Inhalte unserer Partnerschaft: |
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1. Gegenseitige
Kontakt- und Informationsbesuche von Delegationen der Gremien beider
Städte |
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2.
Gegenseitiger
Schüleraustausch und Austausch von Auszubildenden (Partnerschaft
zwischen Schulen)
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3.
Gemeinsame
Begegnungen der jungen Menschen in deutsch-polnischen Bildungs-
und Begegnungsstätten |
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4.
Gegenseitige
Aufenthalte im Bereich der Berufsausbildung und Berufsfortbildung |
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5.
Austausch zwischen
kirchlichen und kulturellen Institutionen und Vereinen (Musik, Gesang,
Heimat- und Kulturgeschichte, internationale Service-Vereinigungen
wie Malteser und Lions u.ä.) |
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6.
Austausch zwischen
kommunalen Institutionen wie Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz
u.a. |
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7.
Austausch zwischen
Vereinen und Institutionen auf dem Gebiet des Sports und der Gesundheitsförderung |
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8.
Austausch zwischen
Vereinen und Institutionen der Wirtschaftsförderung und der
Weiterentwicklung der Infrastruktur |
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2. |
Beide Städte
verpflichten sich, die entsprechenden Vorhaben - soweit möglich
- finanziell zu unterstützen sowie für die jeweiligen Vorhaben
Fördermittel anderer öffentlicher Haushalte anzufordern
und sich darüber hinaus auch um Spendenzuwendungen Privater zu
bemühen. |
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3. |
Die jeweiligen
Aktivitäten werden über die Kommunalverwaltungen der beiden
Städte unterstützt und gefördert. Über geeignet
erscheinende Aktivitäten erfolgt frühzeitig die gegenseitige
Information. Im Rahmen dieser gemeinsamen Vereinbarungen wird jährlich
ein Programm über konkrete Vorhaben der Begegnungen des Austausches
und anderer Formen der Zusammenarbeit entwickelt. |
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4. |
Die städtischen
Gremien beider Städte werden in geeigneter Weise in Medien und
bei öffentlichen Anlässen die Ziele und Inhalte der Partnerschaft
und den Willen der Bürgerinnen und Bürger zum freundschaftlichen
Zusammenwirken werbend zum Ausdruck bringen. |
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§ 5. |
Schlussbestimmungen |
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1. |
Die vorliegende
Vereinbarung wird für eine unbefristete Dauer abgeschlossen und
kann jeder der Parteien durch die Mitteilung an die andere Partei
gekündigt werden. Im Fall der Kündigung erlischt die Vereinbarung
nach Ablauf von 6 Monaten. |
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2. |
Die Vereinbarung
wurde in polnischer und deutscher Sprache gefertigt, je 2 Exemplare
in der entsprechenden Sprache. |
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3. |
Die polnischsprachige
Version wird in Jarocin unterzeichnet. Die deutschsprachige Version
wird in Schlüchtern unterzeichnet. |
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4. |
Die Parteien
werden den Text in geeigneter Form binnen 14 Tagen ab Datum der Unterzeichnung
in der eigenen Landessprache bekannt geben. |
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SchlüchternJarocin
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Schlüchtern,
den 24. April 2004 |
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